Seit über 35 Jahren sind wir Ihr Spezialist für die Verwaltung von Pflegeimmobilien.
Die kaufmännische, technische und infrastrukturelle Verwaltung sind der Hauptbestandteil unserer professionellen Immobilienverwaltung. Dabei arbeiten wir lösungsorientiert und zuverlässig. Durch unsere proaktive Herangehensweise und unser Fachwissen in allen Aspekten gewährleisten wir eine optimale Betreuung Ihrer Objekte und sorgen für eine nachhaltige Wertentwicklung.
Zudem haben wir einen direkten Zugang zu den größten deutschen Betreibergesellschaften von Pflegeresidenzen.
Unsere WEG-Verwaltung bietet Ihnen ein umfassendes Rundum-Angebot, das sämtliche Aspekte der Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abdeckt.
Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über von uns betreute Objekte. Jedes einzelne spiegelt unser Engagement für die professionelle Verwaltung von Immobilien wider.
Erfahrung
Kompetenz
Sicherheit
Wir sind Ihr Experte für die Verwaltung von Pflegeimmobilien. Dabei sind wir angegliedert an ein erfahrenes und renommiertes Unternehmen: Die inhabergeführte Specht Gruppe besteht seit 1988 und ist seither auf die Projektierung, den Bau, den Betrieb sowie den Vertrieb von Pflegeimmobilien spezialisiert. Wir verstehen die besonderen Anforderungen, die Pflegeimmobilien mit sich bringen, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl den Eigentümern als auch den Bewohnern zugutekommen.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausverwaltung.
Eine professionelle Hausverwaltung ist unerlässlich, um den reibungslosen Betrieb und die Instandhaltung von Immobilien zu gewährleisten. Sie übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, darunter die finanzielle Verwaltung, die Koordination von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie die Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern. Durch ihre Expertise sorgt sie für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, optimiert die Betriebskosten und trägt zum Werterhalt der Immobilie bei. Zudem entlastet sie Eigentümer vom zeitintensiven und oft komplexen Tagesgeschäft. Eine professionelle Hausverwaltung ist somit ein Schlüssel zum Erfolg für Eigentümer, die ihre Immobilien effizient, rentabel und ohne persönlichen Stress bewirtschaften möchten.
Sondereigentum bezeichnet das individuelle Eigentumsrecht an einer spezifischen Wohnung innerhalb eines Mehrparteienhauses, das zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Zum Sondereigentum gehört konkret die Wohnung inklusive Boden, Tapeten, Innentüren, nicht tragenden Innenwänden, fest eingebauten Möbeln oder sanitären Einrichtungen. Sofern nicht anders in einer Teilungserklärung festgelegt, gehören Fenster, gemeinschaftlich genutzte Abwasser-, Abgas- oder Heizungsrohre nicht zum Sondereigentum. Das Recht am Sondereigentum ermöglicht es dem Eigentümer, über seine Wohnung weitgehend frei zu verfügen und Änderungen vorzunehmen. Allerdings findet diese Freiheit ihre Grenzen, sobald die Rechte oder Interessen der anderen Miteigentümer beeinträchtigt werden.
Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Bereiche der betreffenden Wohnanlage, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und für die kein Eigentümer ein Sondernutzungsrecht besitzt. Dazu gehören etwa das Treppenhaus, die Waschküche und die Außenanlage. Auch Garten und Terrassen gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, weil sie nicht sondereigentumsfähig sind. Ebenso fallen alle Bereiche, die im Falle einer individuellen Änderung das Gesamtbild der Immobilie nach außen verändern würden, unter das Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen beispielsweise Wohnungstüren und Fenster.
Als Sondereigentümer eines Pflegeappartements in einem Seniorenheim wird man Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich aus der Summe der jeweiligen Wohnungseigentümer ergibt. Daraus resultiert eine gemeinschaftliche Instandhaltungsrücklage. Die Gesamtsumme der Erhaltungsrücklage pro Jahr wird meistens nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen auf den einzelnen Eigentümer ausgerechnet.
Wichtig: Die Instandhaltungsrücklage ist nicht dem Vermögen der Wohnungseigentümer, sondern gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 WEG dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet. Der einzelne Wohnungseigentümer verfügt über keinen bestimmbaren Anteil an der Instandhaltungsrücklage.
Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem einzelnen Eigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche zugestanden werden (z. B. exklusive Nutzung von Gartenteilen). Der Eigentümer erhält das Recht, diese Fläche alleine zu nutzen. Es dürfen jedoch ohne ausdrückliche Genehmigung keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Das Sondernutzungsrecht wird bereits mit Erstellung der Teilungserklärung festgelegt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Sondernutzungsrecht auch nachträglich zu erwerben. Dies erfordert allerdings die einstimmige Zustimmung aller Wohnungseigentümer und muss notariell beglaubigt werden.
Öffnungszeiten
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